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Mit Abmahnungen lässt sich im Internet bekanntermaßen viel Geld verdienen. Die Berichterstatter der Regierungsfraktionen hatten sich über die letzten strittigen Punkte in dem Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken geeinigt.  Danach sollen die geplanten Regelungen zur Bekämpfung des wettbewerbsrechtlichen Abmahnmissbrauchs deutlich entschärft werden.

„Das Herzstück des Gesetzentwurfs – die seit Jahren überfällige Streichung des ‚fliegenden Gerichtsstands‘ – soll nun aus dem Gesetz entfernt werden“, berichtet der Rechtsexperte des HDE, Peter Schröder. Die Bestimmung ermöglicht es der Abmahnindustrie, bei Klagen gegen kleine Einzelhändler den Gerichtsstand nach Gusto zu wählen und die Verteidigung des abgemahnten Händlers so empfindlich zu erschweren. „In der Praxis ist es an der Tagesordnung, dass kleine Einzelhändler abgemahnt werden und sich nur schwer verteidigen können, weil der Abmahner aus reiner Schikane einen Gerichtsstands am anderen Ende der Republik ausgewählt hat“, berichtet Schröder.

„Leider gibt es in der Anwaltschaft einflussreiche Kreise, die mit dem Abmahnmissbrauch viel Geld verdienen“, stellt Schröder fest. Es sei bedauerlich, dass die Regierungsparteien nicht den Mut gefunden haben, dem Abmahnunwesen nun ein Ende zu setzen. Der HDE richtet seine Hoffnungen nun auf einen geplanten Entschließungsantrag, nach dem das Rechtsinstitut des „fliegenden Gerichtsstands“ in der nächsten Legislaturperiode überprüft werden soll. „Die betroffenen Einzelhändler lässt der Gesetzgeber bis dahin im Stich“, resümiert Schröder.

Der HDE bedauert die Entscheidung der Regierungsfraktionen, in dieser Legislaturperiode auf einen wirksamen Schutz der Einzelhändler vor der Abmahnindustrie zu verzichten.

Quelle: HDE